Re: Rechnungsrelevanz - Telekom ändert Rechnung beim XXL-Tarif

:
> > hält sich halt an die geltenden BRD-Gesetze. Ist das neuerdings
> > verboten? ;-) > Zumindest ungewöhnlich, da spätestens mit der TKÜV die
> Verbindungsdaten
> von Online-Verbindungen 9 MOnate gehalten werden sollen. Also muß
> die
> Telekom die Daten erfassen (nebenbei alle normalen Gespräche)
Dafür ist die Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV)relevant,
die in der aktuellen Fassung vom Dez. 2000 den TK-Unternehmen bis zu(!)
6 Monaten Speicherung erlaubt.
Aber das ist die _interne_ Speicherung - die hat nix damit zu tun, daß
das dann auch auf den Rechnungen der Kunden ausgedruckt wird!
Auch Daten zu 0800er Calls werden intern bei Telekoms gespeichert, denn
die müssen ja dem *Angerufenen* in Rechnung gestellt werden. Dennoch
siehst DU davon nichts auf DEINER Rechnung.
Soweit ich weiß, erfolgt eine solche interne Speicherung wohl auch
hier, z.B. auch zum Erkennen und Eingrenzen von Störungen. Aber es wird
keinem *einzeln* in Rechnung gestellt, darum geht’s aus Sicht des BfD
und der RegTP.
> und die
> Aussage man würde damit was sparen ist späteestens dann irrelevant,
> wenn man einen 0190er Anruf damit widerlegen will, dass man 1) via
> XXL
> gesurft und b) ein normales Gepräch geführt hat,
Du meinst jetzt, man hat schon 2 kostenlose Gespräche laufen, und es
kommt ein drittes dazu? Die 0190er Verbindung erscheint dann natürlich
auf Deiner Rechnung. So kannst Du es kontrollieren.
> dann muß die Telekom
> auch nach heute geltendem Recht die gesamten Verbindungsdaten offen
> legen.
Wird sie wohl auch können. Für die Beschwerdebearbeitung gelten nämlich
diverse andere Klauseln. Lies mal die TDSV…
> Wobei ich mich frage, ob hier nicht die Gesetzeslage mit einer
> Auflage
> der RegTP kollidiert, so weit ich mich erinnern kann, sollte die
> Telekom nachweisen, dass XXL kostendeckend ist. Nun fehlt jede
> Möglichkeit der Gegenkontrolle.
Das macht die Telekom sicher mit internen SUMMENdaten. Dazu werden
*keine* EVNs der Kunden analysiert. :-) Anonymisierte Summendaten sind
nicht datenschutzrelevant!
> > Nimm mal folgendes Szenario: ein Familienmitglied möchte nicht,
> daß
> > trotz EVN andere jede Quasselei nachvollziehen können. Zum
> > Bleistift: Mammi ruft immer sonntags ihren “Hausfreund” an,
> wenn’s
> > nix kostet und nicht im EVN steht. Stell’ Dir vor, wie
> > der “Haussegen schief hängen” würde, wenn die 0,00
> DM-Verbindungen
> > alle auf dem EVN erscheinen würden. Du mußt noch
> datenschutzmäßiges
> > Denken lernen. Bei mir wirst Du dahingehend geholfen… ;-))
> Vergiß es, schon heute kann jeder privat seine Anrufe mitlogen (bzw
> die
> Wahlwiederholung nutzen, und da wirst du mißtrauisch, wenn
> regelmäßig
> eine bestimmte Nummer auftaucht.
Yepp, aber das betrifft dann nicht mehr die Netzbetreiber, und nur um
die geht es bei den Geboten der TDSV bzgl. “Datenvermeidung und
Datensparsamkeit”. Was der Kunde an seiner privaten(!) ISDN-Anlage
macht, ist dem Gesetzgeber piepschnurzegal. So ist das mit dem
Datenschutz halt. Im privaten Bereich greift dann nur noch BGB oder
ggf. StGB, nie aber das Datenschutzgesetz. Das gilt nur für Behörden
und Unternehmen.
> Werner
Chaire,
-Antinoos.

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