Re: Betrügt der T-Vorstand die Mitarbeiter ? - Telekom und ver.di bewegen sich im Tarif…
> Zuerst wird die 34 Stunden Woche mit Gehaltskürzung verordnet, weil
> angeblich für 10.000 Mitarbeiter keine Arbeit mehr vorhanden ist.
> Jetzt wird die Arbeitszeit wieder erhöht und das Gehalt nochmals
> gekürzt, damit die Arbeit, die von Subunternehmern erledigt wird, von
> den T-Mitarbeitern selbst gemacht werden kann.
> Da fragt man sich doch, warum hatten die 10.000 vor 2 Jahren keine
> Arbeit, wenn soviel Arbeit zu Subunternehmern ausgelagert ist, dass
> man jetzt wieder alle mit 38 oder mehr Stunden beschäftigen kann.
> Vielleicht heisst es ja in 1-2 Jahren wieder, dass für 10.000
> Mitarbeiter wieder keine Arbeit da ist und deshalb wieder die 34
> Stunden “Kurzarbeit” mit entsprechender Lohnkürzung eingeführt werden
> muss.
Damals wurde zugesagt die Vergabe zu reduzieren. Ein Beleg, daß das
nachweislich gemacht wurde ist mir nicht bekannt (was nicht heißt,
daß es den nicht geben muß). Jedenfalls scheint die Vergabe nach wie
vor so hoch zu sein, daß man 50.000 wieder 38 (ggf. die Beamten sogar
41h/Woche) Stunden pro Woche arbeiten lassen und zusätzlich noch 3000
neue Einstellungen vornehmen kann.
Da die Vergabe und die Leih- und Zeitarbeit aber günstiger und
flexibler ist, wie wir auch hier im Forum wiederholt erfahren
konnten, kann man wohl davon ausgehen, daß die Telekom weiter die
Arbeit von den Festangestellten zu Externen verlagern wird. Was das
bedeutet, kann sich jeder an zehn Fingern ausrechnen.
Außerdem steht noch der sozialverträgliche Personal(um)abbau von
32000 bis Ende 2008 im Raum. Vielleicht sollen ja die verbleibenden
Kräfte deren Arbeit übernehmen. Die einen sitzen recht gut
abgesichert, meist auf Kosten des Steuerzahlers Zuhause, während die
anderen für weniger Kohle länger schaffen müssen. Macht Sinn, oder?
Man sollte sich über eines im Klaren sein: Der Vorstand einer AG ist
ausschließlich seinen Aktionären verpflichtet, nicht vorauseilend
Recht und Gesetz *), nicht den Kunden und schon gar nicht den
Mitarbeitern.
*) Weshalb man als Mitarbeiter (sogar als Kunde) auch bereit sein muß
ggf. sein Recht zu erstreiten. Wo kein Kläger, da kein Richter.